Beherbergungssteuer

Die Stadt Bonn erhebt seit dem 1. Juli 2024 eine Beherbergungssteuer. Diese beträgt 7 % des Übernachtungspreises.

Von der Besteuerung sind ausgenommen:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Bonn übernachten müssen. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson
  • Übernachtungsaufwendungen, die im Rahmen von durch die Schulleitung genehmigten und von Lehrkräften begleiteten Schülerreisen entstehen